Kanzleimotto
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht
von der Pflicht zum Steuernzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
Amschel Meyer Rothschild 1743 – 1812
(dt. Baron und Bankier)
Kanzleimotto
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht
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